Ausweichregeln und Lichterführung

Im Allgemeinen sind gemäß der internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) Motorfahrzeuge gegenüber Segelfahrzeugen ausweichpflichtig.

Allerdings gelten für manövrierbehinderte bzw. –unfähige Motorfahrzeuge oder Schiffe der Berufsschifffahrt Ausnahmen dieser Regel.

Wenn sich zwei Segelboote begegnen, sind der Kurs zum Wind und die Segelstellung entscheidend darüber, welches der beiden Fahrzeuge ausweichpflichtig ist. In der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung bzw. in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung sind diese Regelungen festgelegt, können aber auch durch örtliche Regelungen (z. B. Hamburger Hafenordnung) ergänzt sein. Weiterer Inhalt dieser Ordnungen ist die Festlegung der Positionslichter für die Segelboote. In der Regel werden in der Fahrt ein rotes und ein grünes Seitenlicht sowie ein weißes Hecklicht benötigt.

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