Gesetzliche Vorschriften

Um Gewässer zu befahren, benötigt man in gewissen Fällen eine Ausbildung bzw. einen Führerschein.
Im Binnenbereich und in Küstengewässern hat jeder Staat eigene Vorschriften und Führerscheine, die eine Befahrung des Gewässers erlauben.
Auf hoher See ist kein Führerschein nötig im Gegensatz zur Befahrung von Hoheitsgewässern. In Europa werden üblicherweise die Führerscheine für den Küstenbereich von den Staaten gegenseitig anerkannt. Außerhalb Europas ist eine Einzelfallklärung notwendig.
In Deutschland berechtigen fünf amtliche und zwei nichtamtliche Führerscheine das Führen eines Bootes.
Zur Befahrung von Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nichtgewerblichen Zwecken benötigt man den Sportbootführerschein Binnen (SFB). Hier wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett führen darf. Auf Seeschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein See (SFS) amtlich vorgeschrieben.
Gesonderte Nachweise sind für die Teilnahme am Binnen- oder Seefunk und die Nutzung großkalibriger Seenotsignalmittel notwendig.
Der Deutsche Segler-Verband (DSV) nimmt im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr (Führerscheine) und der Bundesnetzagentur (Funkzeugnisse) alle Prüfungen ab.
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